Die Reisegewerbekarte erlaubt Ihnen, ein Gewerbe ohne feste Betriebsstätte auszuüben – zum Beispiel als fliegende Händlerperson, Schaustellerperson oder bei mobilen Verkaufsständen. Die Tätigkeit erfolgt dabei regelmäßig wechselnd an unterschiedlichen Orten und ohne vorherige Bestellung durch die Kundschaft.
Um eine Reisegewerbekarte zu beantragen, müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen. Die Erteilung erfolgt nur, wenn bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Prüfung Ihrer Zuverlässigkeit ist Teil des Verfahrens.
Bitte achten Sie darauf, den Antrag vollständig und mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen. Unvollständige Anträge können zu Verzögerungen führen. Die Bearbeitungszeit kann variieren – insbesondere wenn zusätzliche Rückfragen entstehen oder Nachweise fehlen.
Die Reisegewerbekarte ist personenbezogen und nicht übertragbar. Änderungen der Tätigkeit, der persönlichen Daten oder das Ende der Tätigkeit müssen ebenfalls der Behörde gemeldet werden.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen zu besorgen (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage für Behörden) oder einzureichen (z.B. Personalpapiere).
Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte), so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.
Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit aufgenommen werden.
Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit aufgenommen werden.
Ausgefüllter Antrag
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Bei juristischen Personen eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes auch für diese
Ggfls. Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet (nur für juristische Personen)
Ggfls. Übersetzung Handelsregisterauszug (nur für ausländische juristische Personen)
Gegebenenfalls Nachweis über Sachkenntnisse (bei bestimmten Tätigkeiten)
Passfoto
Ca. 1 – 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Die Reisegewerbekarte beantragen Sie beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.