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Schiedsmann/-frau

Details

Bei privatrechtlichen Streitigkeiten – zum Beispiel zwischen Nachbarinnen und Nachbarn – steht Ihnen in Hövelhof eine Schiedsperson zur Verfügung. Ziel ist es, durch ein Schlichtungsverfahren eine Einigung zu erreichen, ohne ein gerichtliches Verfahren anzustoßen.

Die Einschaltung der Schiedsperson ist in der Regel kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Sie kann in bestimmten Fällen sogar Voraussetzung sein, bevor Klage erhoben werden darf (z. B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder bestimmten Beleidigungsdelikten).

Schiedsperson für Hövelhof:
Andreas Marxkors
Alkenbrink 4
33161 Hövelhof
📞 01520 3470177

Voraussetzungen

  • Privatrechtliche Streitigkeit (z. B. Nachbarschaft, Beleidigung, kleinere Forderungen)

  • Einigung wird angestrebt

Unterlagen

  • Ggf. Schilderung des Streitfalls

  • Ausweisdokumente

Rechtsgrundlagen

  • Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW)

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)