Verkehrsangelegenheiten betreffen eine Vielzahl von Regelungen und Anordnungen im öffentlichen Straßenverkehr. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde für die Sennegemeinde Hövelhof ist der Kreis Paderborn. Dort werden verkehrsrechtliche Anordnungen, wie beispielsweise die Einrichtung von Halteverbotszonen, die Beschilderung oder die Regelung von Baustellenverkehr, getroffen.
Anregungen für straßenverkehrsrechtliche Regelungen können auch bei der Sennegmeinde Hövelhof vorgertragen werden. Diese werden auf Zulässigkeit geprüft und an den Kreis Paderborn weitergeleitet. Eine Anordnung zur straßenverkehrsrechtlichen Verkehrsregelung kann ausschließlich der Kreis Paderborn treffen.
Zuständige Stelle für verkehrsrechtliche Regelungen:
Straßenverkehrsamt Kreis Paderborn
An der Talle 7
33102 Paderborn
Tel.: 05251 308-3699