Die Geburtsurkunde dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes,
das Geschlecht des Kindes,
Ort und Tag der Geburt,
die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes.
Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:
Geburtsurkunde
Internationale Geburtsurkunde
Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister
Geburtsurkunde in eingeschränkter Form; darin sind auf Wunsch bestimmte Angaben nicht enthalten: Daten zum Geschlecht, zu den Eltern.
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).