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Anzeige einer Geburt

Details

Wenn Ihr Kind in Hövelhof geboren wurde, müssen Sie die Geburt dem Standesamt Hövelhof anzeigen.

Da in Hövelhof kein Krankenhaus oder Geburtshaus besteht, ist die Anzeige von einem oder beiden sorgeberechtigten Elternteilen vorzunehmen.

Voraussetzungen

  • Die Geburt eines Kindes ist dem Standesamt Hövelhof von einem oder beiden sorgeberechtigten Elternteilen mündlich oder schriftlich anzuzeigen.

  • Können die sorgeberechtigten Eltern die Anzeige nicht selbst übernehmen oder sind unbekannten Aufenthalts, kann jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder aus eigenem Wissen über die Geburt informiert ist, die Anzeige übernehmen.

Unterlagen

  • Bescheinigung über die Geburt von einer Ärztin, einem Arzt, einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger, sofern diese bei der Geburt zugegen waren

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Verheiratete Eltern:

  • Geburtsurkunden beider Eltern

  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Nicht miteinander verheiratete Eltern:

Ledige Mutter:

  • Geburtsurkunde der Mutter

Geschiedene Mutter:

  • Geburtsurkunde der Mutter

  • Eheurkunde und Nachweis über die Auflösung der Ehe (z.B. durch Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk) oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

  • Ggf. Nachweis über eine Namensänderung

  • Bei Scheidung im Ausland sind weitere Unterlagen erforderlich.

Vater:

  • Geburtsurkunde

  • Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter

  • Bei gemeinsamer Sorge auch die Sorgeerklärung vom Jugendamt

Geschwisterkinder:

  • Geburtsurkunden der Geschwisterkinder

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Verfahrensablauf

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Standesamt Hövelhof.

  • Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zur Anzeige der Geburt mit.

  • Das Standesamt Hövelhof nimmt die Anzeige auf und trägt die Geburt in das Geburtenregister ein.

  • Sie erhalten auf Wunsch die entsprechenden Geburtsurkunden.

Rechtsbehelf

Wenn das Standesamt Hövelhof die beantragte Amtshandlung ablehnt, können Sie beim Amtsgericht Paderborn einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.