Brandschutz umfasst Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden sowie zur Rettung von Menschen und Tieren. Er unterteilt sich in vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.
Vorbeugender Brandschutz: Dazu gehören bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Beispielsweise müssen Gebäude bestimmten Brandschutzauflagen entsprechen, und es kann eine Brandschutzprüfung erforderlich sein.
Abwehrender Brandschutz: Dies umfasst die Maßnahmen der Feuerwehr zur Brandbekämpfung und zur Rettung von Personen.
Je nach Vorhaben oder Veranstaltung kann es notwendig sein, eine Brandschutzprüfung durchführen zu lassen oder eine Brandsicherheitswache anzufordern. Auch für Bauprojekte sind oft brandschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich.
Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die erforderlichen Maßnahmen, um Verzögerungen oder zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Je nach Art des Vorhabens sind unterschiedliche Anforderungen an den Brandschutz zu erfüllen
Eventuell ist eine vorherige Abstimmung mit der zuständigen Behörde erforderlich
Antrag auf brandschutzrechtliche Prüfung oder Genehmigung
Pläne oder Nachweise zu Brandschutzmaßnahmen (z. B. Fluchtwege, Feuerlöscheinrichtungen)
Ggf. Gutachten oder Bescheinigungen eines Brandschutzsachverständigen
Bauordnung des Landes NRW
Brandschutzgesetz des Landes NRW
Technische Prüfverordnung (TPrüfVO)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)