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Anzeige zum Abbrennen von Schlagabraum

Details

Das Abbrennen von Schlagabraum ist nur nach einer erfolgten Anzeige im Zeitraum vom 02. November bis 31. März möglich. Die Anzeige und Prüfung stellt sicher, dass Umwelt- und Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Die Anzeige ist beim Ordnungsamt als zuständige Stelle zu machen.

Bitte geben Sie in der Anzeige folgende Informationen an:

  • Ort des geplanten Feuers

  • Zeitpunkt des Abbrennens

  • Menge und Art des Schlagabraums

  • Sicherheitsmaßnahmen, die Sie ergreifen

  • verantwortliche Person inkl. telefonischer Erreichbarkeit

Nach Prüfung Ihrer Anzeige erhalten Sie eine Rückmeldung mit den erforderlichen Auflagen. Die Genehmigung kann mit bestimmten Bedingungen erteilt werden, beispielsweise hinsichtlich des Wetters oder der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen.

Das Abbrennen ist in bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten möglicherweise nicht erlaubt. Verstöße gegen die Vorschriften können zu Bußgeldern führen.

Kosten

gebührenfrei

Hinweise

  • Das Abbrennen kann bei erhöhter Waldbrandgefahr oder weiteren besonderen Wetterlagen untersagt werden

  • Informieren Sie sich über alternative Entsorgungsmöglichkeiten, wie Kompostierung oder die Abgabe am Bau- und Servicebetrieb Hövelhof als Sammelstelle

Fristen

Die Anzeige hat mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Abbrennen zu erfolgen.

Voraussetzungen

  • Einhaltung der Brandschutzbestimmungen

  • Zustimmung der zuständigen Behörde

  • Keine Beeinträchtigung von Natur- oder Wasserschutzgebieten

Unterlagen

  • Antrag mit Angaben zum Abbrennen

  • Lageplan der Feuerstelle

  • Nachweis über getroffene Sicherheitsmaßnahmen

Verfahrensablauf

  • Anzeige mit allen erforderlichen Angaben einreichen

  • Prüfung durch die zuständige Behörde

  • Erhalt der Genehmigung mit möglichen Auflagen

  • Durchführung des Abbrennens unter Einhaltung der Vorgaben

Rechtsgrundlagen

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

  • Ordnugsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Sennegemeinde Hövelhof