Das Abbrennen von Schlagabraum ist nur nach einer erfolgten Anzeige im Zeitraum vom 02. November bis 31. März möglich. Die Anzeige und Prüfung stellt sicher, dass Umwelt- und Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Die Anzeige ist beim Ordnungsamt als zuständige Stelle zu machen.
Bitte geben Sie in der Anzeige folgende Informationen an:
Ort des geplanten Feuers
Zeitpunkt des Abbrennens
Menge und Art des Schlagabraums
Sicherheitsmaßnahmen, die Sie ergreifen
verantwortliche Person inkl. telefonischer Erreichbarkeit
Nach Prüfung Ihrer Anzeige erhalten Sie eine Rückmeldung mit den erforderlichen Auflagen. Die Genehmigung kann mit bestimmten Bedingungen erteilt werden, beispielsweise hinsichtlich des Wetters oder der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen.
Das Abbrennen ist in bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten möglicherweise nicht erlaubt. Verstöße gegen die Vorschriften können zu Bußgeldern führen.
gebührenfrei
Das Abbrennen kann bei erhöhter Waldbrandgefahr oder weiteren besonderen Wetterlagen untersagt werden
Informieren Sie sich über alternative Entsorgungsmöglichkeiten, wie Kompostierung oder die Abgabe am Bau- und Servicebetrieb Hövelhof als Sammelstelle
Die Anzeige hat mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Abbrennen zu erfolgen.
Einhaltung der Brandschutzbestimmungen
Zustimmung der zuständigen Behörde
Keine Beeinträchtigung von Natur- oder Wasserschutzgebieten
Antrag mit Angaben zum Abbrennen
Lageplan der Feuerstelle
Nachweis über getroffene Sicherheitsmaßnahmen
Anzeige mit allen erforderlichen Angaben einreichen
Prüfung durch die zuständige Behörde
Erhalt der Genehmigung mit möglichen Auflagen
Durchführung des Abbrennens unter Einhaltung der Vorgaben
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Ordnugsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Sennegemeinde Hövelhof