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Wohnsitz Ummeldung (Umzug)

Details

Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Hövelhof um? Dann sind Sie hier genau richtig!

Nutzen Sie gerne die Möglichkeit der elektronischen Wohnsitzanmeldung. Wer den Online-Dienst nutzt, spart sich den Gang zur Behörde und damit Zeit und Aufwand. Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte, ein behördliches Nutzerkonto, z. B. eine BundID und die kostenlose AusweisApp auf dem Smartphone oder Computer. Sogar die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis, dem Reisepass oder der eID-Karte erfolgt eigenständig.

Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zur Verfügung. Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit keine Wartezeiten für Sie entstehen.

Wenn Sie innerhalb von Hövelhof umgezogen sind, müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde ummelden.

Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich. Sie sind verpflichtet, die Ummeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Einzug vorzunehmen.

Für die Ummeldung benötigen Sie zwingend eine Wohnungsgeberbescheinigung. Diese Bescheinigung muss vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben werden. Sollten Sie verhindert sein, kann die Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Hierzu ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht sowie aller erforderlichen Unterlagen notwendig.

Ziehen minderjährige Kinder (bis 16 Jahre) um, ist zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorzulegen. Die erforderlichen Formulare wie die Wohnungsgeberbescheinigung, die Vollmacht und die Einverständniserklärung stehen Ihnen hier im Serviceportal online zur Verfügung.

Kosten

keine

Hinweise

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen. Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Fristen

Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie haben mehrere Wohnungen und
  • Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

Unterlagen

Die folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
    • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
  • gegebenenfalls Abmeldung bei der Meldebehörde (bei Aufgabe der bisherigen Hauptwohnung in einer anderer Gemeinde)
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

Verfahrensablauf

Nach Übermittlung der elektronischen Wohnsitzanmeldung wird der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung gestellt. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden. Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.

Wenn Sie sich für einen Vor-Ort-Termin entscheiden, erhalten Sie eine schriftliche Meldebestätigung und die Adresse wird in Ihren vorgelegten Dokumenten abgeändert.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html