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Erteilung von Erlaubnissen Glücksspielrecht

Details

Das Betreiben von Glücksspielen ist nur mit einer behördlichen Erlaubnis möglich. Diese Erlaubnis dient der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz, zur Suchtprävention und zur ordnungsgemäßen Durchführung von Glücksspielen.

Die Erlaubnis ist erforderlich für:

  • Spielhallen und gewerbliche Geldspielgeräte

  • Wettbüros und Sportwetten

  • Lotterien und Tombolas

  • Pokerturniere und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsätzen

Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, die zur Durchführung des Glücksspiels erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Nachweise zur Zuverlässigkeit des Antragstellers

  • Sicherstellung des Spielerschutzes und der Spielsuchtprävention

  • Einhaltung von technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen

Nach Prüfung Ihres Antrags und der eingereichten Unterlagen wird die Erlaubnis erteilt oder abgelehnt. In einigen Fällen kann eine temporäre Erlaubnis für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen.

Verstöße gegen die Auflagen oder das Betreiben ohne Erlaubnis können mit Bußgeldern oder dem Entzug der Genehmigung geahndet werden.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis.

Hinweise

  • Das Betreiben von Glücksspiel ohne Erlaubnis ist strafbar

  • Die Erlaubnis kann befristet oder mit Auflagen versehen sein

  • Regelmäßige behördliche Kontrollen sind möglich

Fristen

Der Antrag sollte mindestens drei Monate vor der geplanten Eröffnung eingereicht werden.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit des Antragstellers

  • Keine Vorstrafen im Bereich Wirtschaftskriminalität

  • Geeignete Räumlichkeiten mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen

  • Einhaltung der Sperrzeiten und Jugendschutzbestimmungen

Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag auf Glücksspiellizenz

  • Gewerbeanmeldung

  • Nachweis über die Eignung der Betriebsräume

  • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Nachweis über die Einhaltung des Spieler- und Jugendschutzes

Verfahrensablauf

  • Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen

  • Prüfung durch die zuständige Behörde

  • Erhalt der Erlaubnis mit möglichen Auflagen

  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben während des Betriebs

Rechtsgrundlagen

  • Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

  • Gewerbeordnung (GewO)

  • Spielverordnung (SpielV)

  • Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages NRW