Das Betreiben von Glücksspielen ist nur mit einer behördlichen Erlaubnis möglich. Diese Erlaubnis dient der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutz, zur Suchtprävention und zur ordnungsgemäßen Durchführung von Glücksspielen.
Die Erlaubnis ist erforderlich für:
Spielhallen und gewerbliche Geldspielgeräte
Wettbüros und Sportwetten
Lotterien und Tombolas
Pokerturniere und sonstige Glücksspiele mit Geldeinsätzen
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, die zur Durchführung des Glücksspiels erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem:
Nachweise zur Zuverlässigkeit des Antragstellers
Sicherstellung des Spielerschutzes und der Spielsuchtprävention
Einhaltung von technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen
Nach Prüfung Ihres Antrags und der eingereichten Unterlagen wird die Erlaubnis erteilt oder abgelehnt. In einigen Fällen kann eine temporäre Erlaubnis für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen.
Verstöße gegen die Auflagen oder das Betreiben ohne Erlaubnis können mit Bußgeldern oder dem Entzug der Genehmigung geahndet werden.
Die Gebühren richten sich nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis.
Das Betreiben von Glücksspiel ohne Erlaubnis ist strafbar
Die Erlaubnis kann befristet oder mit Auflagen versehen sein
Regelmäßige behördliche Kontrollen sind möglich
Der Antrag sollte mindestens drei Monate vor der geplanten Eröffnung eingereicht werden.
Volljährigkeit des Antragstellers
Keine Vorstrafen im Bereich Wirtschaftskriminalität
Geeignete Räumlichkeiten mit den erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen
Einhaltung der Sperrzeiten und Jugendschutzbestimmungen
Ausgefüllter Antrag auf Glücksspiellizenz
Gewerbeanmeldung
Nachweis über die Eignung der Betriebsräume
Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Nachweis über die Einhaltung des Spieler- und Jugendschutzes
Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen einreichen
Prüfung durch die zuständige Behörde
Erhalt der Erlaubnis mit möglichen Auflagen
Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben während des Betriebs
Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)
Gewerbeordnung (GewO)
Spielverordnung (SpielV)
Gesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages NRW