Der Jugendschutz verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu schützen. Er gilt in vielen Lebensbereichen – etwa im öffentlichen Raum, beim Konsum von Medien, beim Aufenthalt in Gaststätten oder bei öffentlichen Veranstaltungen.
Die örtliche Ordnungsbehörde überwacht die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Dazu gehören unter anderem die Kontrolle der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren, der Zugang zu Veranstaltungen mit Altersbeschränkung oder der Aufenthalt in Diskotheken. Auch Anbieter von Medieninhalten oder Verkaufsstellen können in die Pflicht genommen werden.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle, wenn Sie:
eine Veranstaltung planen, bei der Jugendliche teilnehmen,
Fragen zur Altersfreigabe oder Aufsichtspflicht haben,
einen möglichen Verstoß gegen den Jugendschutz melden möchten.
Sie erhalten dort Beratung, Informationsmaterialien und ggf. Vorgaben, wie Sie Ihrer Verantwortung nachkommen können. Wenn Verstöße festgestellt werden, kann die Behörde ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten.
Es fallen keine Gebühren an, sofern keine behördlichen Genehmigungen erforderlich sind.
Alterskontrollen sind bei jugendschutzrelevanten Produkten verpflichtend
Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können hohe Bußgelder nach sich ziehen
Bei Unsicherheiten zu bestimmten Regelungen kann das zuständige Jugendamt beraten
Es gelten unterschiedliche Fristen, abhängig von der jeweiligen Regelung.
ggf. Beschreibung der Veranstaltung oder Einrichtung
ggf. Nachweise zur Altersfreigabe oder Sicherheitskonzepte
bei Anzeigen: genaue Angaben zum Vorfall (Ort, Zeit, Beteiligte)
optional: Fotos oder Dokumente zum Sachverhalt
Einhaltung der Jugendschutzvorschriften durch Gewerbetreibende, Veranstalter und Eltern
Kontrolle durch zuständige Behörden
Bei Verstößen können Bußgelder oder andere Maßnahmen verhängt werden
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)