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Beantragung Führungszeugnis

Details

Ein Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Sie können es persönlich im Bürgerservice gegen Vorlage eines Personalausweises oder online beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

  • Belegart N: Für private Zwecke, z. B. zur Vorlage bei einem Arbeitgeber

  • Belegart O: Zur Vorlage bei einer Behörde, mit direkter Zustellung an die entsprechende Stelle

Zusätzlich gibt es spezielle Varianten:

  • Erweitertes Führungszeugnis: Wird benötigt, wenn eine Tätigkeit mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen aufgenommen wird. Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle erforderlich, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Diese muss bestätigen, dass die Voraussetzungen des §30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.

  • Behördenführungszeugnis (Belegart O)*: Hierbei muss die genaue Anschrift der anfordernden Behörde angegeben werden, evtl. mit Ansprechpartner.

Das Führungszeugnis kann auch online über das Bundesamt für Justiz beantragt werden. Dafür benötigen Sie den neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Funktion.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz:

Kosten

  • 13,00 Euro

  • Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, z. B. für ehrenamtliche Tätigkeiten

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 14 Jahre

  • Persönliche Antragstellung im Bürgerservice oder online über das Bundesamt für Justiz

  • Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments

  • Bei erweiterten Führungszeugnissen: schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Bei erweitertem Führungszeugnis: Schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle

  • Bei Belegart O (Behördenführungszeugnis): Anschrift und Ansprechpartner der Behörde

Rechtsgrundlagen

  • Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

  • Gewerbeordnung (GewO)