Bei der Planung von Veranstaltungen kann es erforderlich sein, ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Dies dient dazu, Risiken zu minimieren und die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten. Die zuständige Stelle prüft Ihr Konzept und gibt Hinweise zu möglichen Anpassungen oder ergänzenden Maßnahmen.
Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, sollten Sie Ihr Konzept frühzeitig einreichen.
Das Sicherheitskonzept sollte unter anderem folgende Punkte umfassen:
Notfallmanagement und Evakuierungsplan
Sicherheitsvorkehrungen bei großen Menschenmengen
Schutzmaßnahmen gegen Unfälle oder gesundheitliche Notfälle
Kommunikation und Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten
Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen
Die Anforderungen können je nach Art und Größe der Veranstaltung variieren.
Nach der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zu eventuellen Änderungen oder ergänzenden Maßnahmen, die erforderlich sind, um die behördlichen Auflagen zu erfüllen.
Das Sicherheitskonzept sollte frühzeitig, idealerweise mehrere Wochen vor der Veranstaltung, eingereicht werden. Die genauen Fristen können je nach Veranstaltungsart variieren.
Vorlage eines schriftlichen Sicherheitskonzepts
Berücksichtigung geltender Sicherheitsvorschriften
Einhaltung von Fristen für die Einreichung
Detailliertes Sicherheitskonzept
Lageplan des Veranstaltungsorts
Angaben zu erwarteter Besucherzahl und geplanten Maßnahmen
Nachweise über beauftragte Sicherheitsdienste (falls erforderlich)
Sonderbauverordnung NRW
Landesgesetze zur Veranstaltungssicherheit
Brandschutzverordnungen der Kommune
Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz