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Bearbeitung von Anfragen zu Konzepten zur sicheren Durchführung von Veranstaltungen

Details

Bei der Planung von Veranstaltungen kann es erforderlich sein, ein Sicherheitskonzept vorzulegen. Dies dient dazu, Risiken zu minimieren und die Sicherheit aller Teilnehmenden zu gewährleisten. Die zuständige Stelle prüft Ihr Konzept und gibt Hinweise zu möglichen Anpassungen oder ergänzenden Maßnahmen.

Um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen, sollten Sie Ihr Konzept frühzeitig einreichen.

Das Sicherheitskonzept sollte unter anderem folgende Punkte umfassen:

  • Notfallmanagement und Evakuierungsplan

  • Sicherheitsvorkehrungen bei großen Menschenmengen

  • Schutzmaßnahmen gegen Unfälle oder gesundheitliche Notfälle

  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit Sicherheitsdiensten

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen

Die Anforderungen können je nach Art und Größe der Veranstaltung variieren.

Nach der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zu eventuellen Änderungen oder ergänzenden Maßnahmen, die erforderlich sind, um die behördlichen Auflagen zu erfüllen.

Fristen

Das Sicherheitskonzept sollte frühzeitig, idealerweise mehrere Wochen vor der Veranstaltung, eingereicht werden. Die genauen Fristen können je nach Veranstaltungsart variieren.

Voraussetzungen

  • Vorlage eines schriftlichen Sicherheitskonzepts

  • Berücksichtigung geltender Sicherheitsvorschriften

  • Einhaltung von Fristen für die Einreichung

Unterlagen

  • Detailliertes Sicherheitskonzept

  • Lageplan des Veranstaltungsorts

  • Angaben zu erwarteter Besucherzahl und geplanten Maßnahmen

  • Nachweise über beauftragte Sicherheitsdienste (falls erforderlich)

Rechtsgrundlagen

  • Sonderbauverordnung NRW

  • Landesgesetze zur Veranstaltungssicherheit

  • Brandschutzverordnungen der Kommune

  • Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz