Wenn Sie eine Tätigkeit oder Veranstaltung durchführen möchten, die die gesetzlichen Lärmschutzvorgaben überschreitet, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz (LImSchG). Dazu zählen unter anderem Baustellenarbeiten außerhalb der regulären Zeiten, öffentliche Veranstaltungen mit hoher Lautstärke oder gewerbliche Tätigkeiten mit erhöhtem Geräuschpegel.
Die Genehmigung kann für einen bestimmten Zeitraum und unter festgelegten Bedingungen erteilt werden. Dabei wird geprüft, ob die Lärmbelastung auf ein vertretbares Maß begrenzt werden kann. Auch Interessen der Anwohnenden werden berücksichtigt.
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor der geplanten Maßnahme. Die Bearbeitungszeit kann je nach Einzelfall variieren.
Die Gebührenerhebung für die immissionsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen nach dem LImschG NRW beruht auf den jeweiligen des Verzeichnisses der AVerwGebO und variiert je nach Dauer und Art der Erlaubnis.
Es muss ein berechtigtes Interesse für die Ausnahmegenehmigung vorliegen
Maßnahmen zur Minimierung der Lärmbelastung sind zu prüfen
Die Dauer der Lärmbelästigung ist auf das notwendige Maß zu beschränken
Schriftlicher Antrag mit Begründung
Zeit- und Ortsangaben zur Maßnahme oder Veranstaltung
Angaben zu erwarteten Lärmemissionen
Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelästigung
Landes-Immissionsschutzgesetz NRW (LImSchG NRW)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)