Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Geburtsurkunde Ausstellung

Details

Die Geburtsurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenregister ausgestellt wird. Sie enthält den wesentlichen Inhalt des Geburtseintrags und hat die gleiche Beweiskraft wie das Register selbst.

In die Geburtsurkunde werden die Vornamen und der Geburtsname des Kindes, das Geschlecht des Kindes, Ort, Tag, Stunde und Minute der Geburt sowie die Vornamen und Familiennamen der Eltern des Kindes aufgenommen.

Sie können die Geburtsurkunde sowohl im DIN-A4-Format als auch im Stammbuchformat (DIN A5) erhalten. Auf Wunsch kann eine mehrsprachige Geburtsurkunde (auch als internationale Geburtsurkunde bezeichnet) ausgestellt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen beglaubigten Registerausdruck anzufordern, der den unveränderten Haupteintrag, eventuelle Folgebeurkunden und einen Hinweisteil enthält.

Die Ausstellung einer Geburtsurkunde erfolgt bei dem Standesamt, das das Geburtenregister führt. Sind Sie in Hövelhof geboren, erhalten Sie die Urkunde beim Standesamt Hövelhof. Für die Ausstellung der Geburtsurkunde ist der Geburtsort entscheidend, unabhängig davon, ob Sie seit der Geburt in Hövelhof wohnen.

Kosten

  • Die Gebühren für das erste Exemplar einer Geburtsurkunde betragen 10,00 Euro. Für jede weitere Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird, fallen 5,00 Euro an.

  • In bestimmten Fällen ist die Ausstellung der Geburtsurkunde gebührenfrei. Bitte geben Sie bei der Antragstellung an, wofür Sie die Urkunde benötigen.

Hinweise

Der Personenstand eines Menschen ist in verschiedenen Lebenssituationen, zum Beispiel bei der Einschulung von Kindern, bei Bewerbungen zu Studium und Beruf oder im Erbfall nachzuweisen. Personenstandsurkunden beweisen Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod sowie die darüber gemachten Angaben über den Personenstand. Es empfiehlt sich, in diesen Fällen aktuelle Originalurkunden zu verwenden, da Kopien von Personenstandsurkunden nicht beglaubigt werden dürfen und keinen Beweiswert haben.

Voraussetzungen

  • Geburtsurkunden werden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Eintrag im Geburtenregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.

  • Andere Personen können eine Geburtsurkunde erhalten, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

  • Beim Geburtenregister reicht für Geschwister die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus.

  • Antragsberechtigt sind Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind.

Unterlagen

  • Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

  • Bei telefonischer oder per E-Mail erfolgter Anforderung senden Sie bitte einen Scan Ihres Personalausweises oder Reisepasses an standesamt@hoevelhof.de.

  • Bei schriftlicher Anforderung legen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

  • Bei einer Anforderung über den Onlinedienst im Serviceportal werden die erforderlichen Angaben und Nachweise direkt online übermittelt.

  • Personen, die als Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren oder Abkömmlinge eine Urkunde beantragen, müssen ihr Verwandtschaftsverhältnis nachweisen.

  • Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, einen Vollstreckungsbescheid oder ein ähnliches Dokument.

  • Geschwister müssen ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Das Standesamt kann im Einzelfall weitere Nachweise verlangen.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Geburtsurkunde persönlich im Standesamt Hövelhof, telefonisch, schriftlich per Post, per E-Mail an standesamt@hoevelhof.de oder über den Onlinedienst im Serviceportal anfordern. Bitte geben Sie dabei Vorname, Name, Geburtsdatum und – sofern bekannt – die Registernummer an. Die Unterlagen, die Sie für die Beantragung benötigen, finden Sie in der Rubrik „Erforderliche Unterlagen“.

  • Das Standesamt Hövelhof prüft Ihren Antrag. Gegebenenfalls werden Rückfragen gestellt oder weitere Unterlagen angefordert.

  • Nach der Ausstellung der Geburtsurkunde erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Abholung. Sie können die Urkunde persönlich abholen und bar oder mit EC-Karte bezahlen. Alternativ kann die Urkunde postalisch zugesendet werden, die Gebühren können dann per Überweisung beglichen werden. Bei einer Anforderung über den Onlinedienst im Serviceportal ist eine Zahlung über PayPal möglich (zur Zeit nicht möglich).

Rechtsbehelf

Wenn das Standesamt Hövelhof die beantragte Amtshandlung ablehnt, können Sie einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht Paderborn stellen.