Wenn Sie als geflüchtete Person in unserer Kommune Unterstützung benötigen, kümmern wir uns um die Unterbringung in einer geeigneten Unterkunft. Dies kann eine Gemeinschaftsunterkunft oder eine andere Form der Unterbringung sein, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
Ziel ist es, eine sichere und wohnliche Umgebung zu bieten, in der Sie sich orientieren und in Ruhe Ihren Asylprozess abwarten können. Die Unterbringung erfolgt so schnell wie möglich, nachdem Ihr Antrag auf Asyl gestellt wurde und die Zuständigkeit geprüft wurde.
Neben der Bereitstellung von Wohnraum bieten wir auch Informationen und Unterstützung zu verschiedenen Themen wie
Zugang zu Sozialleistungen
Schulbildung und Sprachförderung
Medizinische Versorgung
Bitte wenden Sie sich an unsere zuständige Stelle, um Details zur Unterbringung zu klären und weitere Informationen zu erhalten.
Asylgesetz (AsylG)
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Sozialgesetzbuch (SGB) XII – Sozialhilfe
Sozialgesetzbuch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende