Wenn Sie nicht persönlich im Wahllokal wählen können oder möchten, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Briefwahl stellen und die erforderlichen Wahlunterlagen anfordern.
Der Antrag kann online, schriftlich oder persönlich, aber nicht telefonisch bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Nach der Genehmigung erhalten Sie den Wahlschein sowie die Wahlunterlagen, mit denen Sie Ihre Stimme per Post abgeben können.
Stellen Sie sicher, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen, um die Unterlagen rechtzeitig zu erhalten und Ihre Stimme fristgerecht abzugeben. Bei der Briefwahl müssen Sie Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag und gemäß den Vorgaben der Wahlbehörde zurücksenden.
Europawahlgesetz (EuWG)
Bundeswahlgesetz (BWG)
Kommunalwahlgesetz (KWG)
Landeswahlgesetz (LWG)