Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Bestätigung von Unterstützungsunterschriften

Details

Um als Kandidat oder mit einer Liste an einer Wahl teilzunehmen, ist es u.U. notwendig, eine bestimmte Anzahl an Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Diese Unterschriften belegen, dass eine bestimmte Anzahl von Wählerinnen und Wählern den Wahlvorschlag unterstützen.

Wenn Sie Unterschriften für einen Wahlvorschlag leisten möchten, können Sie diese bei der zuständigen Behörde bestätigen lassen. Die Bestätigung stellt sicher, dass die gesammelten Unterschriften gültig sind und der Wahlvorschlag für die Wahl zugelassen wird.

Die Unterschriften können für verschiedene Wahlen und Wahlvorschläge, zum Beispiel für die Kommunal- oder Landtagwahl, erforderlich sein. Achten Sie darauf, dass die Unterschriften korrekt und in der vorgeschriebenen Form vorliegen, um eine zügige Bestätigung zu gewährleisten. Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei den Parteien und Wählergruppen, die zur Wahl antreten möchten.

Rechtsgrundlagen

  • Europawahlgesetz (EuWG)

  • Bundeswahlgesetz (BWG)

  • Kommunalwahlgesetz (KWG)

  • Landeswahlgesetz (LWG)

  • Wahlordnung