Für die Aufstellung von Wahlwerbung, wie Plakaten oder Bannern, im öffentlichen Raum müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen. Dieser Antrag stellt sicher, dass Ihre Wahlwerbung den örtlichen Vorschriften entspricht und rechtzeitig genehmigt wird.
Der Antrag umfasst Informationen über die Art der Werbung, den Standort und die geplante Dauer der Aufstellung. Die Genehmigung erfolgt auf Basis der geltenden kommunalen Vorschriften zum Schutz des öffentlichen Raums und der Sicherheit.
Bitte beachten Sie, dass Wahlwerbung nur in einem bestimmten Zeitraum (ab 3 Monate vor dem Wahltermin) aufgestellt werden darf. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Antrag frühzeitig einreichen, um rechtzeitig die erforderliche Genehmigung zu erhalten.
Der Antrag sollte per Mail an wahlen@hoevelhof.de gestellt werden.
Bundeswahlgesetz (BWG)
Kommunalwahlgesetz (KWG)
Landeswahlgesetz (LWG)
Wahlordnungen
StVO
Straßen- und Wegegesetz NRW