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Annahme von Anträgen zum Führerscheintausch

Details

Der Führerscheintausch dient der Anpassung Ihres alten Führerscheins an den neuen EU-Standard. Wenn Sie einen Führerschein besitzen, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen bis spätestens 2033 umtauschen. Der Umtausch ist obligatorisch und betrifft sowohl deutsche als auch ausländische Führerscheine, die in Deutschland genutzt werden.

Um den Antrag auf Führerscheintausch zu stellen, müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen. Dabei wird Ihr alter Führerschein eingezogen und Sie erhalten ein neues Dokument, das den EU-Vorgaben entspricht. Beachten Sie, dass der Umtausch nur möglich ist, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die sich je nach Fall unterscheiden können.

Für die Antragstellung müssen Sie sich rechtzeitig informieren und alle erforderlichen Unterlagen bereithalten. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Bereichen der Dienstleistung.

Voraussetzungen

  • Alter Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde

  • Wohnsitz im Gültigkeitsbereich des deutschen Führerscheins

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Unterlagen

  • Alter Führerschein

  • Personalausweis oder Reisepass

  • ausgedrucktes biometrisches Lichtbild

  • Weitere Nachweise (je nach individuellen Umständen)

Bitte beachten Sie, dass der Lichtbildautomat, der im Rathaus zur Verfügung steht, nur für Ausweisdokumente genutzt werden kann und NICHT zur Erstellung des Lichtbildes für den Führerschein!

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

  • § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • EU-Verordnung 2016/794