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Ausstellung und Verlängerung Fischereischein

Details

Erwachsene, die eine Fischereiprüfung abgelegt haben, können einen Jahres- oder 5-Jahresfischereischein beantragen. Die Prüfung können Sie bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Paderborn ablegen.

Um als Jugendlicher zu angeln, benötigen Sie einen Jugendfischereischein. Dieser wird für Personen zwischen 10 und 16 Jahren ausgestellt. Jugendliche dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person, die in Besitz eines Fischereischeins ist, angeln.

Die Ausstellung der Fischereischeine erfolgt auf Antrag, den Sie persönlich beim Bürgerservice stellen müssen.

Weitere Informationen zur Prüfung und zu den verschiedenen Fischereischeinen erhalten Sie bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Paderborn.

Für die zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage sollten Sie im Vorfeld einen Termin beim Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof unter der Telefonnummer 05257 5009-0 vereinbaren. Bürger mit Termin werden ohne Wartezeit aufgerufen.

Kosten

  • Jugendfischereischein: 8,00 €

  • Jahresfischereischein: 16,00 €

  • 5-Jahresfischereischein: 48,00 €

Voraussetzungen

  • Erfolgreich abgelegte Fischerprüfung

  • Alter zwischen 10 und 16 Jahren für den Jugendfischereischein

  • Altersnachweis (z. B. Personalausweis)

Unterlagen

  • ausgedrucktes biometrisches Lichtbild

  • Personalausweis

  • Prüfungszeugnis

Bitte beachten Sie, dass der Lichtbildautomat, der im Rathaus zur Verfügung steht, nur für Ausweisdokumente genutzt werden kann und NICHT zur Erstellung des Lichtbildes für den Fischereischein!

Rechtsgrundlagen

  • Fischereigesetz NRW

  • Verordnung zur Ausübung der Fischerei in Nordrhein-Westfalen