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Sterbeurkunde Ausstellung

Details

Die Sterbeurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Sterberegister ausgestellt wird. Sie enthält den wesentlichen Inhalt des Sterbeeintrags und hat die gleiche Beweiskraft wie das Register selbst.

In die Sterbeurkunde werden die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt, der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen sowie die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners aufgenommen, sofern der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft führte. War die Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst oder wurde der Ehegatte oder Lebenspartner für tot erklärt bzw. dessen Todeszeit gerichtlich festgestellt, werden die Vornamen und der Familienname des letzten Ehegatten oder Lebenspartners angegeben. Zusätzlich werden Sterbeort und Zeitpunkt des Todes aufgenommen.

Sie können die Sterbeurkunde sowohl im DIN-A4-Format als auch im Stammbuchformat (DIN A5) erhalten. Auf Wunsch kann eine mehrsprachige Sterbeurkunde (auch als internationale Sterbeurkunde bezeichnet) ausgestellt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen beglaubigten Registerausdruck anzufordern, der den unveränderten Haupteintrag, eventuelle Folgebeurkunden und einen Hinweisteil enthält.

Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist der Sterbeort entscheidend, unabhängig davon, ob die verstorbene Person in Hövelhof gewohnt hat.

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde erfolgt bei dem Standesamt, das das Sterberegister führt. Ist der Sterbefall in Hövelhof eingetreten, erhalten Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt Hövelhof.

 

Kosten

  • Die Gebühren für das erste Exemplar einer Sterbeurkunde betragen 10,00 Euro. Für jede weitere Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird, fallen 5,00 Euro an.

  • In bestimmten Fällen ist die Ausstellung der Sterbeurkunde gebührenfrei. Bitte geben Sie bei der Antragstellung an, wofür Sie die Urkunde benötigen.

Hinweise

Der Personenstand eines Menschen ist in verschiedenen Lebenssituationen, zum Beispiel bei der Einschulung von Kindern, bei Bewerbungen zu Studium und Beruf oder im Erbfall nachzuweisen. Personenstandsurkunden beweisen Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod sowie die darüber gemachten Angaben über den Personenstand. Es empfiehlt sich, in diesen Fällen aktuelle Originalurkunden zu verwenden, da Kopien von Personenstandsurkunden nicht beglaubigt werden dürfen und keinen Beweiswert haben.

Voraussetzungen

  • Sterbeurkunden werden auf Antrag den Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen und anderen berechtigten Personen des Verstorbenen erteilt.

  • Andere Personen können eine Sterbeurkunde erhalten, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

  • Für Geschwister des Verstorbenen reicht beim Sterberegister die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus.

  • Liegt der Sterbefall länger als 30 Jahre zurück, kann die Sterbeurkunde bereits bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses ausgestellt werden.

  • Antragsberechtigt sind Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind.

Unterlagen

  • Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

  • Bei telefonischer oder per E-Mail erfolgter Anforderung senden Sie bitte einen Scan Ihres Personalausweises oder Reisepasses an standesamt@hoevelhof.de.

  • Bei schriftlicher Anforderung legen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

  • Bei einer Anforderung über den Onlinedienst im Serviceportal werden die erforderlichen Angaben und Nachweise direkt online übermittelt.

  • Personen, die als Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren oder Abkömmlinge des Verstorbenen eine Urkunde beantragen, müssen ihr Verwandtschaftsverhältnis nachweisen.

  • Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, einen Vollstreckungsbescheid oder ein ähnliches Dokument.

  • Geschwister des Verstorbenen müssen ihr berechtigtes Interesse nachweisen.

  • Liegt der Sterbefall länger als 30 Jahre zurück, reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus.

Das Standesamt kann im Einzelfall weitere Nachweise verlangen.

Verfahrensablauf

  • Sie können die Sterbeurkunde persönlich im Standesamt Hövelhof, telefonisch, schriftlich per Post, per E-Mail an standesamt@hoevelhof.de oder über den Onlinedienst im Serviceportal anfordern. Bitte geben Sie dabei Vorname, Name, Sterbedatum und – sofern bekannt – die Registernummer an. Die Unterlagen, die Sie für die Beantragung benötigen, finden Sie in der Rubrik „Erforderliche Unterlagen“.

  • Das Standesamt Hövelhof prüft Ihren Antrag. Gegebenenfalls werden Rückfragen gestellt oder weitere Unterlagen angefordert.

  • Nach der Ausstellung der Sterbeurkunde erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Abholung. Sie können die Urkunde persönlich abholen und bar oder mit EC-Karte bezahlen. Alternativ kann die Urkunde postalisch zugesendet werden, die Gebühren können dann per Überweisung beglichen werden. Bei einer Anforderung über den Onlinedienst im Serviceportal ist eine Zahlung über PayPal möglich (zur Zeit nicht möglich).

Rechtsbehelf

Wenn das Standesamt Hövelhof die beantragte Amtshandlung ablehnt, können Sie beim Amtsgericht Paderborn einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.