Wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) benötigen, können Sie eine Selbstauskunft im Bürgerservice anfordern.
Die Steuer-ID wird Ihnen für steuerliche Zwecke automatisch zugeteilt und bleibt Ihnen lebenslang zugeordnet. Sie wird für die Kommunikation mit den Finanzämtern verwendet und ist bei Steuererklärungen oder anderen steuerlichen Angelegenheiten erforderlich.
Um die Selbstauskunft zur Steuer-ID zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dies ist entweder persönlich oder schriftlich möglich. Der Bürgerservice wird Ihnen dann Ihre Steuer-ID mitteilen, wenn diese bereits zugeteilt wurde.
Wenn Sie noch keine Steuer-ID haben, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, um eine zu erhalten. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen bereitzustellen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.
Wohnsitz in Deutschland
Persönliche Identifikation (z. B. Personalausweis)
Personalausweis oder Reisepass
Nachweis des Wohnsitzes (falls erforderlich)
Abgabenordnung (AO)
§ 139b Einkommensteuergesetz (EStG)