Der Zensus dient der Erhebung von wichtigen Daten zur Bevölkerungsstruktur, wie etwa zur Anzahl der Einwohner, zum Alter, Geschlecht und zur sozialen Lage. Diese Daten werden alle zehn Jahre von den zuständigen Behörden gesammelt, um eine genaue Grundlage für politische und wirtschaftliche Entscheidungen zu schaffen.
Im Rahmen des Zensus werden ausgewählte Haushalte und Personen zur Teilnahme an einer Befragung eingeladen. Diese Erhebung erfolgt in der Regel durch ein offizielles Schreiben und umfasst eine Vielzahl an Fragen zur demografischen und sozialen Situation. Die Befragung ist gesetzlich vorgeschrieben, und die Teilnahme ist für die ausgewählten Personen verpflichtend.
Die Zensusdaten sind anonymisiert und werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Falls Sie für den Zensus ausgewählt wurden, erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Hinweise zur Teilnahme.
Keine besonderen Voraussetzungen erforderlich, außer der Einladung zur Teilnahme.
Einladung zur Zensusbefragung
Zensusgesetz
Europäische Verordnung zur Durchführung des Zensus
Bundesstatistikgesetz