Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Verlust Reisepass

Details

Wenn Ihr Reisepass verloren geht oder gestohlen wird, ist es wichtig, diesen Verlust zu melden.

Sie können den Verlust persönlich bei der zuständigen Behörde melden.

Es wird empfohlen, eine Verlustanzeige bei der Polizei zu machen, wenn der Pass gestohlen wurde. Dies hilft, den Missbrauch des Passes zu verhindern.

Nach der Meldung des Verlusts können Sie einen neuen Reisepass beantragen. Die zuständige Behörde wird Ihnen alle notwendigen Informationen zum weiteren Vorgehen geben, einschließlich der erforderlichen Unterlagen und Gebühren für die Ausstellung eines neuen Passes.

Bitte beachten Sie, dass der Verlust des Reisepasses auch Auswirkungen auf Ihre Reisepläne haben kann. Stellen Sie sicher, dass Sie rechtzeitig einen neuen Pass beantragen, wenn Sie verreisen möchten.

Voraussetzungen

  • Verlust des Reisepasses

  • Persönliche Meldung des Verlusts bei der Behörde

Unterlagen

  • Gültiges Identitätsdokument (Personalausweis), alternativ Ihre Geburtsurkunde

  • Verlustanzeige bei der Polizei (empfohlen bei Diebstahl)

Rechtsgrundlagen

  • Passgesetz

  • Passverordnung