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Bearbeitung von Anzeigen zu Beißvorfällen

Details

Wenn Sie einen Beißvorfall melden möchten, reichen Sie bitte Ihre Anzeige persönlich in unserem Ordnungsamt ein oder wenden Sie sich telefonisch an unser Service-Team. Nach Eingang Ihrer Anzeige wird der Vorfall von unserem Fachteam sorgfältig geprüft. Dabei erfassen wir alle relevanten Informationen und leiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden weitere Maßnahmen ein. Unser Verfahren umfasst folgende Schritte:

  • Aufnahme der Anzeige und erste Bewertung des Vorfalls

  • Detaillierte Prüfung der Umstände durch unser Team

  • Weiterleitung an die zuständigen Stellen zur Einleitung von Maßnahmen

  • Rückmeldung an Sie mit weiteren Informationen und Handlungsempfehlungen

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben vollständig und korrekt sind, um eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen. Bei Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt beratend zur Seite.

Rechtsgrundlagen

  • Tierschutzgesetz (TierSchG)

  • Hundeverordnung (HundVO)

  • Kommunalrechtliche Bestimmungen