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Gefahrenabwehr Kampfmittelfunde

Details

Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Kampfmittelfundes höchste Vorsicht geboten ist. Berühren Sie den Fund nicht und sichern Sie den Bereich, sofern dies ohne Gefahr möglich ist. Wenden Sie sich umgehend an die zuständige Behörde. Die Gefahrenabwehr erfolgt in mehreren Schritten:

  • Sofortige Alarmierung des Fachpersonals

  • Absperrung des Fundorts zur Sicherung aller betroffenen Bereiche

  • Begutachtung des Fundes durch Spezialisten

  • Festlegung von Maßnahmen zur Entschärfung und Beseitigung
    Diese Maßnahmen werden nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. Bitte folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte und unterstützen Sie so die schnelle und sichere Gefahrenabwehr in unserer Kommune.

Rechtsgrundlagen

  • Sprengstoffgesetz (SprengG)

  • Katastrophenschutzgesetz (KatSG)

  • Gefahrenabwehrverordnung (GefV)