Als Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaates oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben Sie die Möglichkeit, eine eID-Karte zu beantragen. Diese Karte ermöglicht Ihnen den elektronischen Identitätsnachweis und erleichtert die Nutzung digitaler Verwaltungsdienste in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte ausschließlich für Online-Dienstleistungen bestimmt ist und nicht als Reisedokument verwendet werden kann.
37,00 €
Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich; nach Ablauf kann jedoch eine neue Karte beantragt werden.
Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder EWR-Staates
Mindestalter von 16 Jahren
Persönliche Vorsprache
Gültiger ausländischer Pass oder nationale Identitätskarte
Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in der Kommune