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Beantragung eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Details

Als Bürgerin oder Bürger eines EU-Mitgliedstaates oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben Sie die Möglichkeit, eine eID-Karte zu beantragen. Diese Karte ermöglicht Ihnen den elektronischen Identitätsnachweis und erleichtert die Nutzung digitaler Verwaltungsdienste in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte ausschließlich für Online-Dienstleistungen bestimmt ist und nicht als Reisedokument verwendet werden kann.

Kosten

37,00 €

Hinweise

Die eID-Karte ist zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich; nach Ablauf kann jedoch eine neue Karte beantragt werden.

Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder EWR-Staates

  • Mindestalter von 16 Jahren

  • Persönliche Vorsprache

  • Gültiger ausländischer Pass oder nationale Identitätskarte

  • Haupt- oder alleiniger Wohnsitz in der Kommune