Wenn Sie einen verlorenen Gegenstand finden, dessen Wert über 10 Euro liegt, sind Sie verpflichtet, diesen Fund unverzüglich dem zuständigen Fundbüro zu melden.
Dies dient dazu, die rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer zu ermitteln und ihnen ihre verlorenen Sachen zurückzugeben. Sie können den Fund persönlich beim Fundbüro anzeigen oder den Gegenstand dort abgeben. Dabei werden Details wie Fundort, Fundzeit und eine Beschreibung des Gegenstandes sowie Ihre persönlichen Daten aufgenommen.
Bitte beachten Sie, dass verderbliche Waren, Medikamente oder gefährliche Stoffe nicht angenommen werden können und entsprechend entsorgt werden müssen.
Sie haben einen Gegenstand gefunden, der nicht Ihnen gehört.
Der Wert des gefundenen Gegenstandes beträgt mehr als 10 Euro.
Genaue Beschreibung des Fundgegenstandes
Angaben zum Fundort und zur Fundzeit
Ihr Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 965 ff. – Vorschriften über den Fund
Fundrecht (Deutschland) – Regelungen zu Eigentumsverhältnissen und Finderpflichten
Als Finderin oder Finder haben Sie Anspruch auf einen Finderlohn, dessen Höhe sich nach dem Wert des gefundenen Gegenstandes richtet.
Meldet sich die Eigentümerin oder der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten nicht, können Sie Eigentum an der Fundsache erwerben.