Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Fundsache - etwas verloren/Status abfragen

Details

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie diesen über unser Fundbüro als Verlust melden.

Sie haben die Möglichkeit, persönlich im Fundbüro vorbeizukommen oder die Verlustmeldung online abzugeben. Nach der Meldung können Sie jederzeit den Status Ihrer Anfrage prüfen und erfahren, ob Ihr verlorener Gegenstand abgegeben wurde.

Sollte der Gegenstand gefunden worden sein, werden Sie benachrichtigt und erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. In vielen Fällen können gefundene Gegenstände nach Vorlage eines Eigentumsnachweises direkt im Fundbüro abgeholt werden.

Bei der Abholung sollten Sie ein Ausweisdokument (z. B. Personalausweis) und gegebenenfalls einen Nachweis über den verlorenen Gegenstand mitbringen.

Rechtsgrundlagen

§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Vorschriften über das Finden von Sachen

§ 978 BGB – Fundanzeige

§ 979 BGB – Herausgabe des Funds