Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie diesen über unser Fundbüro als Verlust melden.
Sie haben die Möglichkeit, persönlich im Fundbüro vorbeizukommen oder die Verlustmeldung online abzugeben. Nach der Meldung können Sie jederzeit den Status Ihrer Anfrage prüfen und erfahren, ob Ihr verlorener Gegenstand abgegeben wurde.
Sollte der Gegenstand gefunden worden sein, werden Sie benachrichtigt und erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen. In vielen Fällen können gefundene Gegenstände nach Vorlage eines Eigentumsnachweises direkt im Fundbüro abgeholt werden.
Bei der Abholung sollten Sie ein Ausweisdokument (z. B. Personalausweis) und gegebenenfalls einen Nachweis über den verlorenen Gegenstand mitbringen.
§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Vorschriften über das Finden von Sachen
§ 978 BGB – Fundanzeige
§ 979 BGB – Herausgabe des Funds