Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er gestohlen wurde, melden Sie den Verlust bitte schnellstmöglich. Eine Verlustanzeige kann persönlich bei der zuständigen Behörde erfolgen. Falls der Ausweis gestohlen wurde, empfiehlt sich zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei.
Nach der Verlustmeldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Dazu müssen Sie persönlich erscheinen und die erforderlichen Unterlagen mitbringen. Bis zur Ausstellung des neuen Ausweises kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden.
Ein verlorener Personalausweis, der wiedergefunden wird, darf nicht weiter verwendet werden. Er muss bei der Behörde abgegeben werden.
Persönliche Vorsprache erforderlich
Hauptwohnsitz in der zuständigen Gemeinde
Gültiges Identitätsdokument (Reisepass), alternativ Ihre Geburtsurkunde
Falls vorhanden: Kopie des verlorenen Personalausweises
Polizeiliche Verlustanzeige (empfohlen bei Diebstahl)
Personalausweisgesetz (PAuswG)
Personalausweisverordnung (PAuswV)
Bundesmeldegesetz (BMG)