Nach dem SBGG können Sie Ihr Geschlecht und Ihren Vornamen ändern lassen.
Dazu haben Sie die beabsichtigten Änderungen zuvor beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Geburt schriftlich anzumlden. Dei schriftliche Anmeldung muss persönlich im Standesamt erfolgen.
Vorzulegen haben Sie dazu eine aktuelle Geburtsurkunde sowie einen gültgen Ausweis.
Nach einer gesetzlichen Wartezeit von 3 monaten kann dann innerhalb der auf diese Wartezeit folgenden drei Monate die Erklärung bei dem Standseamt abgegeben werden, bei dem auch die Anmeldung erfolgte.
Geburtsurkunde
gültiger Ausweis (Personalausweis, Reisepass)
Vereinbaren Sie einen Termin zur Abgabe der Anmeldung der Erklärung
Gesetz zur Förderung der Gleichbehandlung (SBGG)