Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Antrag nach dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)

Details

Nach dem SBGG können Sie Ihr Geschlecht und Ihren Vornamen ändern lassen.

Dazu haben Sie die beabsichtigten Änderungen zuvor beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder Ihrer Geburt schriftlich anzumlden. Dei schriftliche Anmeldung muss persönlich im Standesamt erfolgen.

Vorzulegen haben Sie dazu eine aktuelle Geburtsurkunde sowie einen gültgen Ausweis.

Nach einer gesetzlichen Wartezeit von 3 monaten kann dann innerhalb der auf diese Wartezeit folgenden drei Monate die Erklärung bei dem Standseamt abgegeben werden, bei dem auch die Anmeldung erfolgte.

Unterlagen

Geburtsurkunde

gültiger Ausweis (Personalausweis, Reisepass)

Verfahrensablauf

  • Vereinbaren Sie einen Termin zur Abgabe der Anmeldung der Erklärung

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz zur Förderung der Gleichbehandlung (SBGG)