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Nachbeurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

Details

Wenn bei Ihnen als deutscher Staatsangehöriger ein Personenstandsfall – zum Beispiel eine Geburt, Eheschließung oder ein Sterbefall – im Ausland eingetreten ist, können Sie diesen auf Antrag in das deutsche Personenstandsregister eintragen lassen. Die Nachbeurkundung erfolgt beim Standesamt Hövelhof, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Hövelhof haben oder zuletzt hatten.

Eine Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, kann Ihnen jedoch helfen, da deutsche Personenstandsurkunden häufig einfacher für Behördengänge oder andere amtliche Angelegenheiten genutzt werden können.

Für die Nachbeurkundung reichen Sie bitte die erforderlichen Nachweise ein, darunter die ausländischen Urkunden sowie deren beglaubigte Übersetzungen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie unter „Erforderliche Unterlagen“.

Nach erfolgreicher Eintragung kann Ihnen eine deutsche Personenstandsurkunde vom Standesamt Hövelhof ausgestellt werden.

Kosten

  • Für die Nachbeurkundung wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro erhoben.

  • Für die Ausstellung einer Personenstandsurkunde fällt eine Gebühr von 10,00 Euro an. Jede weitere Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird, kostet 5,00 Euro.

Hinweise

In Einzelfällen kann eine Überbeglaubigung ausländischer Urkunden erforderlich sein (z. B. durch Legalisation, Apostille oder eine Urkundenprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung).

Voraussetzungen

Personenstandsfälle, die im Ausland eingetreten sind, können in ein deutsches Personenstandsregister nachbeurkundet werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Antragsberechtigt bei Personenstandsfällen im Ausland:

Eheschließungen:

  • Ehegatten

sind die Ehegatten beide verstorben:

  • Eltern

  • Kinder

Geburten:

  • Kind

  • Eltern

  • Ehegatte oder Lebenspartner des Kindes

  • Kind des Kindes

Sterbefälle:

  • Eltern des Verstorbenen

  • Kinder des Verstorbenen

  • Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen

  • jede andere Person, die ein rechtliches Interesse geltend macht

  • die deutsche Auslandsvertretung

Unterlagen

Für die Nachbeurkundung bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Ausländische Urkunde über den eingetretenen Personenstandsfall im Original mit Übersetzung durch einen in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer

Da je nach Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein können, empfiehlt sich eine persönliche Vorsprache beim Standesamt Hövelhof.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Personenstandsfall nachbeurkunden lassen möchten, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Hövelhof. Dort besprechen Sie Ihren Fall und erfahren, welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen.

Rechtsbehelf

Wenn das Standesamt Hövelhof die beantragte Amtshandlung ablehnt, können Sie beim Amtsgericht Paderborn einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.