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Wohnsitz Abmeldung

Details

Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Wenn Sie ins Ausland ziehen. In diesem Fall können Sie die Abmeldung bereits eine Woche vor Ihrem Umzug vornehmen.

  • Wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben und Ihre Hauptwohnung zur alleinigen Hauptwohnung wird. Die Abmeldung der Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes.

Sollten Sie innerhalb Deutschlands umziehen, ist keine Abmeldung nötig. Es genügt, wenn Sie sich bei der Meldebehörde Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese informiert automatisch Ihre bisherige Meldebehörde über den Wohnsitzwechsel.

Kosten

keine

Hinweise

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen.
Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009-0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Fristen

Abmeldefrist: frühestens ab einer Woche vor Auszug, ansonsten verpflichtend innerhalb von zwei Wochen nach Auszug. Vornahme der Abmeldung frühestens: eine Woche vor Auszug.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder
  • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung.

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

  • Gegebenenfalls eine schriftliche Vollmacht, wenn eine andere Person die Abmeldung für Sie vornimmt.

Weiterführende Informationen

Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html