Die Eheurkunde ist eine Personenstandsurkunde, die aus dem Eheregister ausgestellt wird. Sie enthält den wesentlichen Inhalt des Eheeintrags und hat die gleiche Beweiskraft wie das Register selbst. Die bei der Eheschließung ausgehändigten Urkunden werden auf Grundlage der Niederschrift über die Eheschließung erstellt.
Im Eheregister werden im Anschluss an die Eheschließung Tag und Ort der Eheschließung, die Vornamen und Familiennamen der Ehegatten, Ort und Tag ihrer Geburt, ihr Geschlecht sowie die in der Ehe geführten Namen der Ehegatten beurkundet.
Sie können die Eheurkunde sowohl im DIN-A4-Format als auch im Stammbuchformat (DIN A5) erhalten. Auf Wunsch kann eine mehrsprachige Eheurkunde (auch als internationale Eheurkunde bezeichnet) ausgestellt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, einen beglaubigten Registerausdruck anzufordern, der den unveränderten Haupteintrag, eventuelle Folgebeurkunden und einen Hinweisteil enthält.
Die Ausstellung einer Eheurkunde erfolgt bei dem Standesamt, das das Eheregister führt. Haben Sie in Hövelhof geheiratet, erhalten Sie die Eheurkunde beim Standesamt Hövelhof.
Die Gebühren für das erste Exemplar einer Eheurkunde betragen 10,00 Euro. Für jede weitere Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird, fallen 5,00 Euro an.
In bestimmten Fällen ist die Ausstellung der Eheurkunde gebührenfrei. Bitte geben Sie bei der Antragstellung an, wofür Sie die Urkunde benötigen.
Der Personenstand eines Menschen ist in verschiedenen Lebenssituationen, zum Beispiel bei der Einschulung von Kindern, bei Bewerbungen zu Studium und Beruf oder im Erbfall nachzuweisen. Personenstandsurkunden beweisen Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod sowie die darüber gemachten Angaben über den Personenstand. Es empfiehlt sich, in diesen Fällen aktuelle Originalurkunden zu verwenden, da Kopien von Personenstandsurkunden nicht beglaubigt werden dürfen und keinen Beweiswert haben.
Eheurkunden werden auf Antrag den Personen erteilt, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen können eine Eheurkunde erhalten, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Antragsberechtigt sind Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind.
Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Bei telefonischer oder per E-Mail erfolgter Anforderung senden Sie bitte einen Scan Ihres Personalausweises oder Reisepasses an standesamt@hoevelhof.de.
Bei schriftlicher Anforderung legen Sie bitte eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Bei einer Anforderung über den Onlinedienst im Serviceportal werden die erforderlichen Angaben und Nachweise direkt online übermittelt.
Personen, die als Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren oder Abkömmlinge eine Urkunde beantragen, müssen ihr Verwandtschaftsverhältnis nachweisen.
Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse glaubhaft machen, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, einen Vollstreckungsbescheid oder ein ähnliches Dokument.
Das Standesamt kann im Einzelfall weitere Nachweise verlangen.
Sie können die Eheurkunde persönlich im Standesamt Hövelhof, telefonisch, schriftlich per Post, per E-Mail an standesamt@hoevelhof.de oder über den Onlinedienst im Serviceportal anfordern. Bitte geben Sie dabei Vorname, Name, Eheschließungsdatum und – sofern bekannt – die Registernummer an. Die Unterlagen, die Sie für die Beantragung benötigen, finden Sie in der Rubrik „Erforderliche Unterlagen“.
Das Standesamt Hövelhof prüft Ihren Antrag. Gegebenenfalls werden Rückfragen gestellt oder weitere Unterlagen angefordert.
Nach der Ausstellung der Eheurkunde erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Abholung. Sie können die Urkunde persönlich abholen und bar oder mit EC-Karte bezahlen. Alternativ kann die Urkunde postalisch zugesendet werden, die Gebühren können dann per Überweisung beglichen werden. Bei einer Anforderung über den Onlinedienst im Serviceportal ist eine Zahlung über PayPal möglich (zur Zeit nicht möglich).
Wenn das Standesamt Hövelhof die beantragte Amtshandlung ablehnt, können Sie beim Amtsgericht Paderborn einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.