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Bearbeitung von Anträgen zur Überprüfung der Kampfmittelfreiheit

Details

Wenn Sie ein Grundstück nutzen oder bebauen möchten, kann es notwendig sein, eine Überprüfung auf Kampfmittel durchführen zu lassen. Besonders in ehemaligen Kriegsgebieten oder bei Verdacht auf Altlasten ist eine solche Prüfung erforderlich.

Die Überprüfung erfolgt auf Antrag und kann je nach Lage des Grundstücks und vorhandenen Daten unterschiedlich ausfallen. In manchen Fällen reicht eine Aktenlageprüfung aus, in anderen ist eine technische Untersuchung notwendig.

Nach Einreichung Ihres Antrags prüft die zuständige Stelle, ob bereits Informationen zur Kampfmittelfreiheit vorliegen oder ob weitere Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Falls eine Untersuchung erforderlich ist, wird diese durch Fachfirmen oder den Kampfmittelräumdienst durchgeführt. Die Kosten für eine weitergehende Untersuchung oder eine notwendige Kampfmittelräumung trägt in der Regel der Grundstückseigentümer oder die Bauherrschaft.

Voraussetzungen

  • Antragstellung durch Grundstückseigentümer oder Berechtigte

  • Nachweis über Eigentum oder Nutzungsberechtigung des Grundstücks

Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular

  • Lageplan des Grundstücks

  • Nachweis über Eigentum oder Nutzungsrecht (z. B. Grundbuchauszug)

Rechtsgrundlagen

  • § 1 Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen (OBG NRW)

  • § 1 Gesetz über die Sicherstellung und Räumung von Kampfmitteln (Kampfmittelbeseitigungsgesetz)

  • Bauordnungsrechtliche Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen