Wenn Sie obdachlos sind oder kurz davorstehen, Ihre Wohnung zu verlieren, kann die Gemeinde eine Unterkunft bereitstellen. Die Unterbringung erfolgt in einer Notunterkunft oder in einer geeigneten Einrichtung, um eine vorübergehende Wohnmöglichkeit zu gewährleisten.
So gehen Sie vor:
Wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihrer Gemeinde.
Schildern Sie Ihre Situation und legen Sie, falls vorhanden, Nachweise zur drohenden Obdachlosigkeit vor.
Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und weist Ihnen eine Unterkunft zu, falls eine Notlage besteht.
Die Unterbringung erfolgt in der Regel nur vorübergehend und ist keine dauerhafte Wohnlösung. Die Unterbringung kann mit Auflagen verbunden sein. Es gilt der Vorrang der Eigenverantwortung und Selbsthilfe.
Für die Unterbringung wird eine kostendeckende Benutzungsgebühr erhoben.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nachweise über die drohende oder bestehende Wohnungslosigkeit (z. B. Kündigung, Räumungstitel)
Gegebenenfalls Meldebescheinigung oder letzte Wohnadresse
Ordnungsbehördengesetz (OBG)