Wenn Sie möchten, dass Abgabenbescheide und steuerliche Mitteilungen nicht an Sie, sondern an eine andere Person zugestellt werden, benötigen Sie eine Zustellungsvollmacht. Diese ermöglicht es der bevollmächtigten Person, die entsprechenden Dokumente für Sie entgegenzunehmen.
Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden. Sie können die Bevollmächtigung jederzeit widerrufen. Die zuständige Behörde benötigt die vollständigen Daten sowohl von Ihnen als auch von der bevollmächtigten Person. Die Vollmacht gilt erst nach Prüfung und Bestätigung durch die zuständige Stelle.
Gern können Sie uns auch die Zustellvollmacht (siehe Downloads) per Mail zukommen lassen.
Volljährigkeit der bevollmächtigten Person
Schriftliche Vollmacht mit Angabe der Abgabenart
Identitätsnachweis der bevollmächtigenden Person
Ausgefülltes Vollmachtsformular
Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der bevollmächtigenden Person
Ggf. Nachweis der Vertretungsberechtigung (z. B. Gewerbeanmeldung bei Firmen)