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Hund an- oder abmelden

Details

Anmeldung: Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden.

Die Anmeldung kann online über das Antragsformular oder persönlich nach Terminvereinbarung erfolgen. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundemarke, die sichtbar am Hund befestigt werden muss.

Je nach Größe des Hundes sind bei der Anmeldung noch weitere Unterlagen erforderlich. Bitte beachten Sie die Informationen unter den Punkten "Hinweise" und "erforderliche Unterlagen“.

Abmeldung: Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Haltung abzumelden.

Die Steuermarke ist, falls noch vorhanden, zurückzugeben.

Wenn der Hund verstorben ist, sollte ein Nachweis vom Tierarzt (falls vorhanden) eingereicht werden. Wurde der Hund abgegeben oder verkauft, ist der neue Hundehalter bei der Abmeldung anzugeben.

Die Abmeldung kann online über das Antragsformular oder nach Terminvereinbarung persönlich erfolgen.

Bei Rückfragen zur Hundesteuer hilft Ihnen gerne Frau Reimer vom Kämmereiamt weiter.

Bei Rückfragen zur Haltung von großen Hunden, gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen, wenden Sie sich bitte an Frau Schäfer vom Bürgerservice.

Kosten

Hundesteuersätze jährlich:

  • ein Hund: 60,00 €

  • zwei Hunde: 78,00 € je Hund

  • drei oder mehr Hunde: 96,00 € je Hund

  • ein oder mehr gefährliche Hunde: 300,00 € je Hund

Gebühren die bei der Anmeldung entstehen:

  • kleiner Hund: Bei der Anmeldung wird keine Gebühr fällig

  • großer Hund: Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig

  • gefährlicher Hund oder Hund bestimmter Rassen (Listenhund): Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 70,00 € fällig

Hinweise

Bei der Anmeldung von Hunden sind je nach Kategorie des Hundes unterschiedliche Unterlagen erforderlich.    
Anmeldung eines großen Hundes nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz - trifft zu, wenn der ausgewachsene Hund eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm hat oder schwerer ist als 20 kg. Kleine Hunde haben dementsprechend eine Widerristhöhe von weniger als 40 cm oder wiegen unter 20 Kg.

Anmeldung eines Hundes bestimmter Rassen gem. § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz. Das sind folgende Rassen:

1. Alano
2. American Bulldog
3. American Staffordshire Terrier
4. Bullmastiff
5. Bullterrier
6. Dogo Argentino
7. Fila Brasileiro
8. Mastiff
9. Mastino Espanol
10. Mastino Napoletano
11. Pitbull Terrier
12. Rottweiler
13. Staffordshire Bullterrier
14. Tosa Inu

sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.


Anmeldung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz

Gefährliche Hunde sind:
1. American-Staffordshire-Terrier
2. Bull-Terrier
3. Pitbull-Terrier
4. Staffordshire-Bullterrier
5. sowie Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Rassen

6. nach Einstufung im Einzelfall

In NRW ist der private Erwerb eines sogenannten "Listenhundes" strafbar.
Nur Tierheime oder anerkannte Tierschutzvereine haben die Erlaubnis, Listenhunde zu vermitteln. Es ist also auch verboten, solch einen Hund aus einem anderen Bundesland privat ohne Tierschutzvertrag hier anzumelden.

Unterlagen

Kleine Hunde

(Widerristhöhe von weniger als 40 cm und leichter ist als 20 kg)
Mitzubringen sind:

  • Personalausweis

  • Bei der Anmeldung wird keine Gebühr fällig

 

Große Hunde

(Widerristhöhe ab 40 cm oder ab einem Gewicht von 20 kg)
Mitzubringen sind:

  • Personalausweis

  • Heimtierausweis

  • Sachkundenachweis/Halterbescheinigung

  • Chipnummer

  • Nachweis der Haftpflichtversicherung

  • Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig

Gefährliche Hunde oder Listenhunde
Mitzubringen sind:

  • Personalausweis

  • Heimtierausweis inkl. Chipnummer

  • Sachkundenachweis vom Kreisveterinäramt

  • Nachweis der Haftpflichtversicherung

  • Führungszeugnis  

  • Es wird eine Gebühr in Höhe von 70,00 € fällig

  • Nachweis über ausbruchsichere Unterbringung

  • (bei gefährlichen Hunden) Nachweis über ein privates Interesse (Tierschutzvertrag vom Tierheim oder Verein)

Rechtsgrundlagen

  • Hundesteuersatzung der Sennegemeinde Hövelhof

  • Kommunalabgabengesetz

  • Abgabenordnung

  • Landeshundegesetz