Die Kommune erhebt Kanalbenutzungsgebühren für die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlagen. Diese Gebühren setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen:
Schmutzwassergebühr: Sie berechnet sich in der Regel auf Basis des Frischwasserverbrauchs, da davon ausgegangen wird, dass das verbrauchte Wasser in das Kanalsystem eingeleitet wird.
Niederschlagswassergebühr: Diese wird für die Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation durch versiegelte Flächen (z. B. Dachflächen, Hofflächen) erhoben. Die Höhe der Gebühr hängt von der Größe der befestigten Flächen auf dem Grundstück ab.
Die Abrechnung der Kanalbenutzungsgebühren erfolgt regelmäßig durch die Kommune über den Abgabenbescheid. Änderungen, zum Beispiel durch den Bau zusätzlicher versiegelter Flächen oder durch den Einbau von Zisternen zur Regenwassernutzung, müssen gemeldet werden.
Kommunale Entwässerungssatzung
Kommunalabgabengesetz
Wasserhaushaltsgesetz