Damit Ihr Wasserverbrauch korrekt abgerechnet werden kann, müssen Sie den Stand Ihres Wasserzählers regelmäßig übermitteln. Die Ablesung erfolgt in der Regel einmal im Jahr und bildet die Grundlage für die Wasser- und Abwassergebühren.
So funktioniert die Ablesung:
Benachrichtigung erhalten: Sie erhalten rechtzeitig eine Aufforderung zur Ablesung per Post.
Zählerstand ablesen: Lesen Sie den aktuellen Stand auf Ihrem Wasserzähler ab. Achten Sie darauf, alle Ziffern korrekt zu erfassen.
Daten übermitteln: Sie können den Zählerstand bequem online eingeben (siehe "Onlinedienste") oder per Ablesekarte zurücksenden. Falls der Zählerstand nicht übermittelt wird, erfolgt eine Schätzung auf Basis des bisherigen Verbrauchs.
Kommunale Wasserversorgungssatzung
Gebühren- und Beitragssatzung zur Wasserversorgungssatzung
Kommunalabgabengesetz