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Gewerbesteuer

Details

Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebes. Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.

Gewerbesteuermessbetrag

Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest.

Den Bescheid über den Gewerbesteuermesstrag erhalten Sie direkt vom zuständigen Finanzamt. Das Finanzamt teilt auch der Gemeinde die Höhe des festgesetzten Gewerbesteuermessbetrags mit. Die Sennegemeinde Hövelhof erlässt anschließend auf der Grundlage des Gewerbesteuermessbetrags den entsprechenden Gewerbesteuerbescheid.

Steuerfestsetzung

Auf die Gewerbesteuer sind vierteljährliche Vorauszahlungen am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11 zu leisten. Die Vorauszahlungen und die endgültige Gewerbesteuer werden jeweils durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.

Die Gewerbesteuer errechnet sich wie folgt: 

Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Sennegemeinde Hövelhof

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt zurzeit 414 von Hundert.

Hinweis zur Änderung des Hebesatzes:

Der Gewerbesteuerhebesatz der Sennegemeinde Hövelhof wird ab dem 01.01.2026 von derzeit 414 von Hundert auf 421 von Hundert angehoben.

Die aktuelle Haushaltssatzung finden Sie hier: Übersicht Haushaltspläne

Hinweise

Bei Gewerbean-, um-, abmeldungen wenden Sie sich bitte an das Ordnungs- und Gewerbeamt der Sennegemeinde.

Verfahrensablauf

Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen betreiben und gewerbesteuerpflichtig sind, erfolgt die Festsetzung folgendermaßen:

  • Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ab.

  • Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.

  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Sennegemeinde Hövelhof.

Die Kommune entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.

Rechtsgrundlagen

  • Haushaltssatzung der Sennegemeinde Hövelhof

  • Gewerbesteuergesetz (GewStG)

  • Abgabenordnung (AO)