Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die zuständige Stelle vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- oder Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten. Besondere Bedeutung hat die Vergabe der Hausnummern für das Einwohnermeldewesen, die Post, die Polizei und die Erreichbarkeit der Bewohner durch Rettungsdienste.
Keine
Die Vergabe einer Hausnummer für ein neues Gebäude erfolgt durch die Gemeinde im Anschluss an das Baugenehmigungsverfahren/die Genehmigungsfreistellung und wird der Bauherrschaft/dem Eigentümer nach erteilter Baugenehmigung/Genehmigungsfreistellung in einem separaten schriftlichen Bescheid mitgeteilt.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Lageplan/Skizze mit Darstellung Hauseingang/Zufahrt
ggf. Baugenehmigung/Genehmigungsfreistellung
Formlos per Mail
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Hövelhof vom 21.05.2008