Zur Minderung der Abwassergebühr kann zur Gartenbewässerung oder Teichbefüllung ein Gartenwasserzähler beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass sich ein zusätzlicher Zähler nur unter bestimmten Bedingungen lohnt. Denn der Zähler muss durch einen Fachbetrieb installiert werden und alle 6 Jahre mit Ablauf des Eichzeitraumes erneuert werden. Der Zähler ist durch das Wasserwerk abnehmen zu lassen, wobei eine Abnahme- und Verwaltungsgebühr erhoben wird. So entstehen Kosten, die der Minderung der Abwassergebühr entgegenstehen.
Weiterhin spielt auch der Nachhaltigkeitsgedanke eine immer größer werdende Rolle. Die Wertschätzung für Trinkwasser als qualitativ hochwertiges Lebensmittel sollte berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gehört die Sennegemeinde seit 2019 zu den Städten und Gemeinden aus dem Kreis Paderborn, die unter dem Titel „Unser Wasser“ zusammen als Partner auf die Herausforderungen durch Klimawandel und Dargebotsveränderungen in den Dialog um unser Lebensmittel Nr. 1 einsteigen.
Zudem führt die große Entnahme zu Bewässerungszwecken in den Abendstunden im Sommer zu einer großen Belastung und Stress im Leitungsnetz. Durch den Druckabfall können erhebliche Schäden im Leitungsnetz entstehen.
Wenn Sie dennoch an dem Einbau eines Gartenwasserzählers festhalten, können Sie Ihr Anliegen beim Wasserwerk vorbringen.
Wasser zum befüllen eines Pools ist Abwasser! Dies darf nicht über den Gartenwasseranschluss bezogen werden.
Für den Leistungsumfang der Abnahme und Verplombung von Nebenzählern , sowie für den Ersatz des Verwaltungsmehraufwandes für die Berücksichtigung der Wassermengen wird eine Gebühr von 50 € erhoben.
Der Gartenwasserzähler ist durch eine Fachfirma einzubauen und durch das Wasserwerk abnehmen zu lassen.
Die Eichfrist betrifft für manuelle Gartenzähler 6 Jahre. Hiernach ist der Zähler durch eine Fachfirma auszutauschen und anschließend durch das Wasserwerk abnehmen zu lassen.