Eine Bescheinigung über das Ergebnis der Zustands- bzw. Funktionsprüfung der erdverlegten Schmutzwasserleitungen der privaten Abwasseranlage ist bei Neubau bzw. wesentlicher Änderung binnen 4 Wochen nach Leitungsanschluss beim Abwasserwerk der Sennegemeinde Hövelhof vorzulegen. Die Prüfung der Leitung zwischen Grundstücksgrenze und privatem Revisionsschacht ist zwingender Bestandteil der Bescheinigung.
Grundlage für die Verpflichtung aller Grundstückseigentümer für die Zustands- und Funktionsprüfungen privater Abwasserleitungen ist das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes (WHG). Danach müssen alle Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Erfüllen sie diese Anforderungen nicht, so sind die dafür erforderlichen Maßnahmen (Sanierungen) innerhalb angemessener Fristen durchzuführen (§ 60 WHG).
Sachkundige Unternehmen zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung finden Sie im unten angegeben Link zur Liste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Bescheinigung kann online per Mail an abwasser@hoevelhof.de oder postalisch beim Abwasserwerk eingereicht werden.
Bei Neubauten gilt im Gemeindegebiet Hövelhof:
Erst nach Vorlage der bestandenen Zustands- und Funktionsprüfung beim Abwasserwerk, wird der Einbau einer Wasseruhr durch das Wasserwerk freigegeben.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Landeswassergesetz (LWG)
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw)