Bei allen Maßnahmen, die in die denkmalgeschützte Substanz eingreifen oder in seiner unmittelbaren Nähe stattfinden, benötigen Sie darum eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
Um zu beurteilen, ob Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis benötigen, ist eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Unteren Denkmalbehörde empfehlenswert.
Für die Antragstellung benötigen Sie eine Beschreibung des jetzigen Zustands Ihres Objekts bzw. Grundstücks. Dies kann z. B. durch Bilder erfolgen. Bei komplexen Bauvorhaben kann aber auch ein ausführliches Schadensgutachten des Objekts notwendig sein. Weiter brauchen Sie eine angemessene Beschreibung der geplanten Maßnahme. Diese kann von einem kurzen Text („Neuanstrich der Fenster auf der Straßenseite“) bis hin zu detaillierten Bauunterlagen reichen. Zu den genauen Anforderungen für Ihr Vorhaben berät Sie gerne die Untere Denkmalbehörde.
§ 9 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW)