Wenn Sie sich vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne befreien lassen möchten, füllen Sie bitte das zugehörige Antragsformular aus.
Die Befreiung von der Biotonne ist nur möglich, wenn alle organischen Abfälle auf dem eigenen Grundstück vollständig und fachgerecht kompostiert werden und der erzeugte Humus eine zweckentsprechende Eigenverwertung findet.
Somit ist die kostenlose Abgabe von Grünabfällen beim Bau- und Servicebetrieb nach erfolgter Befreiung nicht mehr zulässig.
Nach Erteilung der Befreiung wird die grüne Tonne abgeholt.