Eine Ermäßigung auf die Hälfte des Steuersatzes kann für Hunde beantragt werden:
die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind
die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben
Eine Ermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes kann für Hunde beantragt werden:
die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, erforderlich sind
wenn Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB-II) erhalten sowie für diesen einkommensmäßig gleichstehenden Personen (Nachweise erforderlich)
Der Antrag auf Ermäßigung ist schriftlich bei der Sennegemeinde Hövelhof zu stellen.
Gern kann dieser formlos per Mail eingereicht werden.
Der Antrag auf Steuerermäßigung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.