Mit einem Abgabenbescheid informiert die Gemeinde Hövelhof Bürgerinnen und Bürger verbindlich über anfallende Abgaben und Gebühren. Dazu zählen unter anderem Gebühren für Abfall, Trinkwasser, Abwasser, Niederschlagswasser, aber auch Grundbesitzabgaben wie die Grundsteuer oder Hundesteuer.
Der Abgabenbescheid enthält alle wichtigen Angaben zur Berechnung, zur Höhe des Betrags sowie zum Zahlungsziel. Er basiert auf den geltenden Satzungen der Gemeinde.
Bitte beachten Sie die Zahlungsfristen, um Mahngebühren zu vermeiden.
Ein Abgabenbescheid ist rechtlich verbindlich. Sollte es Unklarheiten geben, kann innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch eingelegt werden.
Folgende Anliegen können Sie im Kämmereiamt in Bezug auf den Abgabenbescheid klären:
Einsicht in den Gebührenbescheid
Mitteilung von Änderungen, z. B. bei Eigentumswechsel oder Behälteranpassungen
Informationen zu Zahlungsterminen und Zahlungsarten
Beantragung von Gebührenermäßigungen oder -befreiungen
Kommunalabgabengesetz (KAG)
Abfallgebührensatzung der Kommune
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
aktuelle Gebühren- und Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung
Entwässerungssatzung
aktuelle Gebühren- und Beitragssatzung zur Wasserversorgungsatzung
Wasserversorgungssatzung