Die KIM-Datenbank des Landes NRW wird bei der Gemeinde Hövelhof verbindlich eingeführt und dient der einheitlichen sowie digitalen Fallbearbeitung im Case-Management. Der Zugriff auf das System erfolgt über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung, während die Zugänge zentral über den Kreis Paderborn bereitgestellt werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach DSGVO. Voraussetzung für die Nutzung ist die Einwilligung der Klienten. Die erforderlichen Datenschutzunterlagen und Vorgaben werden durch das Land NRW zur Verfügung gestellt.
Organisatorisch sind entsprechende Vereinbarungen zu unterzeichnen und Zuständigkeiten, insbesondere für Koordination und Datenschutz, festzulegen. Schulungsunterlagen werden bei Bedarf bereitgestellt.
Ziel der Einführung ist eine digitale, strukturierte und datenschutzkonforme Fallbearbeitung im Rahmen des KIM.