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Wohnsitz Anmeldung

Details

Sie sind von einer anderen Stadt nach Hövelhof gezogen? Dann sind Sie hier genau richtig!

Nutzen Sie gerne die Möglichkeit der elektronischen Wohnsitzanmeldung. Wer den Online-Dienst nutzt, spart sich den Gang zur Behörde und damit Zeit und Aufwand. Für die Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte, ein behördliches Nutzerkonto, z. B. eine BundID und die kostenlose AusweisApp auf dem Smartphone oder Computer. Sogar die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Personalausweis, dem Reisepass oder der eID-Karte erfolgt eigenständig.

Natürlich stehen Ihnen auch weiterhin die Kolleginnen und Kollegen vor Ort zur Verfügung. Nutzen Sie gerne die Möglichkeit, online oder telefonisch einen Termin zu vereinbaren, damit keine Wartezeiten für Sie entstehen.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung im Vorfeld ist nicht möglich. Nach Einzug sollte die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Bei Umzug eines minderjährigen Kindes (bis 16 Jahren), benötigen wir daher die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers beziehungsweise der Wohnungsgeberin oder einer von ihm oder ihr beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung), wenn Sie nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer der Wohnung sind.

Das Mitbringen einer Wohnungsgeberbescheinigung, die von Ihrem Vermieter ausgefüllt und unterschrieben wird, ist für die Anmeldung zwingend erforderlich.

Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

Sollten Sie zeitlich verhindert sein, ist die Anmeldung mit Vollmacht* und Vorlage aller Dokumente möglich.

*Vollmacht entfällt bei Ehepartnern.

Die Wohnungsgeberbescheinigung, die Vollmacht sowie die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten stehen Ihnen hier online im Serviceportal zur Verfügung.

Kosten

keine

Hinweise

Der Bürgerservice der Sennegemeinde Hövelhof hat im Rathaus das höchste Bürgeraufkommen. Daher ist die Terminvergabe ein wichtiger Baustein für die zügige Bearbeitung ihrer Anliegen. Bürger mit Terminen werden unmittelbar aufgerufen und haben somit in der Regel keine Wartezeit.

Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch unter 05257 5009 - 0 oder online einen Termin mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Fristen

Anmeldefrist nach Einzug: innerhalb von 2 Wochen.

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Personalausweis und/oder Reisepass und/oder Kinderreisepass

  • iD-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt

  • Geburtsurkunde, wenn kein Dokument vorhanden ist

  • Wohnungsgeberbescheinigung

  • die Vollmacht zur Anmeldung

  • KFZ-Schein, wenn das Fahrzeug bereits innerhalb des Kreises Paderborn gemeldet ist

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

  • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis,

  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person.

Sollten Sie Fragen diesbezüglich haben, rufen Sie uns an.

 

Bei einem Wohnungswechsel empfehlen wir, folgende Institutionen zu informieren

(kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Arbeitgeber/Schule/Kita

  • ggf. Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Familienkasse etc.

  • Krankenkasse

  • Versorgungsunternehmen (Strom, Gas, Wasser)

  • Versicherungen

  • Telefongesellschaft

  • Geldinstitut

  • das Amt für Finanzen, Abt. Steuern (bei Wohneigentum)

  • Verlage

  • Handel

  • Vereine und Mitgliedschaften

  • das Ordnungsamt, sofern eine gewerbliche Betriebsstätte gemeldet ist


Wichtig: Beschriften Sie Ihren Briefkasten und Ihre Klingel!

Bearbeitungsdauer

keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

Verfahrensablauf

Nach Übermittlung der elektronischen Wohnsitzanmeldung wird der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung gestellt. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden. Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.

Wenn Sie sich für einen Vor-Ort-Termin entscheiden, legen Sie Ihre Ausweisdokumente und die Wohnungsgeberbestätigung vor und Sie erhalten eine schriftliche Meldebestätigung. Dann wird die Adresse in Ihren vorgelegten Dokumenten abgeändert.

Eine Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde ist nur noch in bestimmten Fällen erforderlich:

  • Bei einem Wegzug ins Ausland müssen Sie sich weiterhin abmelden, da es das sogenannte Rückmeldeverfahren mit ausländischen Behörden nicht gibt. Diese Abmeldung kann hier frühenstens 7 Tage im Voraus vorgenommen werden.

  • Auch Nebenwohnsitze müssen weiterhin abgemeldet werden.

Weiterführende Informationen

Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html