Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen
Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

Grundsteuer

Details

Die Sennegemeinde Hövelhof erhebt:

  • Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

  • Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke)

Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgeblich.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch das Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, auf Basis entsprechender Grundsteuerbescheide.

Berechnung der Grundsteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer

Die Grundsteuer wird gemäß dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit § 6 der Haushaltssatzung der Sennegemeinde Hövelhof erhoben.

Derzeit werden folgende Hebesätze für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt:

  • Grundsteuer A - 345 von Hundert

  • Grundsteuer B - 639 von Hundert

Änderungen im Einheitswert oder im Steuermessbetrag werden automatisch durch das Finanzamt an die Gemeinde übermittelt und bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Die aktuelle Haushaltssatzung finden Sie hier: Übersicht Haushaltspläne