Grundsteuern werden von den Kommunen für alle bebauten und unbebauten Grundstücke in Ihrem Bereich erhoben.
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke)
Auf der Basis des Grundsteuerwertes der Grundstücke ermittelt das zuständige Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Dieser ergibt, mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, die jährlich zu zahlende Grundsteuer.
Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer
Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung der Gemeinde.
Derzeit werden folgende Hebesätze für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt:
Grundsteuer A - 345 von Hundert
Grundsteuer B - 639 von Hundert
Änderungen im Grundsteuerwert oder im Steuermessbetrag werden automatisch vom Finanzamt an die Gemeinde übermittelt und bei der Berechnung berücksichtigt.
Sollten Sie Rückfragen zum ermittelten Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Paderborn.
Die aktuelle Haushaltssatzung finden Sie hier: Übersicht Haushaltspläne