Die Sennegemeinde Hövelhof erhebt:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)
Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke)
Für die Feststellung der Steuerpflicht sind der vom Finanzamt Paderborn erteilte Einheitswertbescheid und der Grundsteuermessbetragsbescheid maßgeblich.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt durch das Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, auf Basis entsprechender Grundsteuerbescheide.
Berechnung der Grundsteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Jahresgrundsteuer
Die Grundsteuer wird gemäß dem Grundsteuergesetz in Verbindung mit § 6 der Haushaltssatzung der Sennegemeinde Hövelhof erhoben.
Derzeit werden folgende Hebesätze für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt:
Grundsteuer A - 345 von Hundert
Grundsteuer B - 639 von Hundert
Änderungen im Einheitswert oder im Steuermessbetrag werden automatisch durch das Finanzamt an die Gemeinde übermittelt und bei der Steuerberechnung berücksichtigt.
Die aktuelle Haushaltssatzung finden Sie hier: Übersicht Haushaltspläne